Was bedeutet Konformität gemäß der PSA-Verordnung 2016-425?
Seit dem 21. April 2018 ist die neue PSA-Verordnung 2016/425 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige PSA-Richtlinie. Bis zum 20. April 2019 gilt die Übergangsfrist. Danach dürfen nur noch neue Sicherheitsschuhe bzw. PSA in Verkehr gebracht werden, die der neuen PSA-Verordnung entsprechen.
Was bedeutete Konformität in diesem Sinne überhaupt? Grundsätzlich müssen Produkte, die mit der PSA-Verordnung konform sind, mit dieser übereinstimmen. Hierzu sind folgende Aspekte zu beachten:
- Produkte müssen entsprechend der PSA-Verordnung gekennzeichnet sein, wie z.B. Adresse des Herstellers
- Konformitätserklärungen müssen bestehen und zugänglich sein
- Die Gestaltung der Informationsbroschüre muss gemäß der PSA-Verordnung erfolgen, also alle Angaben beinhalten
- PSA-Produkte der Kategorien II (mittlere Risiken) und III (hohe Risiken) basieren auf der EU Baumusterprüfbescheinigung nach Anhang V der PSA-Verordnung
- Für PSA-Produkte der Kategorie III gelten Anhang VII und VIII
Für Hersteller und Händler bestehen unterschiedliche Pflichten, die aus der PSA-Verordnung 2016-425 hervorgehen.
Den Text der PSA-Verordnung und deren Anhänge haben wir beim Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales für Sie angefordert. Sie können den Text in der aktuell gültigen Version (Stand: 02.05.2018) unter folgendem Link kostenlos herunterladen (PDF-Datei öffnet sich automatisch):
Download PSA-Verordnung 2016-425
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