DGUV-Regel 112-191 (BGR 191)
Sicher mit Stabilus-Zertifikat
Kennen Sie die DGUV-Regel 112-191 (BGR191) auswendig? Wohl kaum, denn sie hat im Original 91 Seiten! Auswendig kennen muss man die Berufsgenossenschafts-Regel 191 zur Unfallverhütung als Mitarbeiter oder Arbeitgeber auch nicht. Nur eines sollte man wissen: Wenn man – selbst unwissentlich – gegen sie verstößt, kann das den Unfallversicherungsschutz kosten. Die Firma Stabilus sorgt dafür, dass das nicht passiert.
Die DGUV-Regel 112-191 regelt die Benutzung von Fuß- und Knieschutz am Arbeitsplatz. 2007 sorgte eine Novellierung der Regel dafür, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Wahl Ihrer Arbeitssicherheitsschuhe und vor allem bei orthopädischuhtechnischen Veränderungen besonders aufpassen müssen.
Bei jeder orthopädischen Schuhzurichtung oder Verwendung einer Einlage muss ein unabhängiges Prüfinstitut bestätigen, dass der Arbeitsschuh noch den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entspricht.
Diese kostenintensive Maßnahme kann im Einzelfall weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber leisten. Die Stabilus Safety GmbH hat ihren Kunden diese Prozedur abgenommen und die unterschiedlichsten Modelle aus der eigenen Palette abgenommen und die unterschiedlichsten Modelle aus der eigenen Palette für zahlreiche orthopädische Veränderungen im Vorfeld zertifizieren lassen.
Zusätzlich setzt man auf die Zusammenarbeit mit renommierten Orthopädie-Schuhtechnikern, um eine individuelle Vorortbetreuung der Stabilus-Kunden zu gewährleisten.
In Deutschland heißen die Kooperationspartner:
Mit der Kombination aus geprüften Stabilus-Sicherheitsschuhen und zertifizierten Einlagen bzw. zertifizierter Schuhzurichtung ist die Gesundheit des Kunden rundum gesichert und er behält im Ernstfall den vollen Versicherungsschutz.
……so kommen Sie zu Ihrer Zurichtung oder orthopädischen Einlage nach der DGUV-Regel 112-191
……damit wir Kunden aus Ihrem Gebiet, die orthopädische Zurichtungen und Einlagen benötigen, auf Sie verweisen können, senden Sie unsere Vereinbarung bitte unterzeichnet an uns retour.
Ebenso werden Sie nach Einsendungen der unterzeichneten Vereinbarung über sämtliche Updates aus unserem Haus bzgl. der DGUV-Regel 112-191 zukünftig per Mail informiert werden.
In unserem Downloadbereich finden Sie weitere Dokumente zur DGUV-Regel 112-191, wie z.B. aktuelle Fertigungsanweisungen, eine Informationsbroschüre, Gebrauchsanweisung, usw.